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    Zuchtprogramm

    ACHTUNG: DAS ZUCHTPROGRAMM IST IN BEARBEITUNG. DAS VORLIEGENDE PROGRAMM IST NICHT MEHR IN ALLEN PUNKTEN GÜLTIG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2019.

    Das Zuchtprogramm umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das Zuchtziel zu erreichen. Hierzu gehören insbesondere die Exterieurbeurteilung, die Leistungsprüfungen (Lp), die Zuchtwertschätzungen sowie die Selektion. Bei der Zuchtwertschätzung können neben Ergebnissen der eigenen Population auch solche anderer Zuchtverbände Berücksichtigung finden.

    Der Tätigkeitsbereich dieses Zuchtprogramms gilt selbstverständlich nur für die im Zuchtverband angeschlossenen Mitglieder.

    Der Zuchtverband „Lëtzebuerger Zuuchtverband fir Klengpäerd, Ponien an Spezialrassen“, abgekürzt L.Z.K.P.S. asbl, regelt als staatlich anerkannter Zuchtverband gemäß Agrément vom 26.01.2001 die ordnungsgemäße Durchführung der Zucht aller vom Verband betreuten Pony-, Kleinpferde- und Spezialrassen.

    Das Zuchtziel der einzelnen Pferderassen wird an den Standard der Ursprungsländer angelehnt. Dies wird je nach Rassezugehörigkeit durch Reinzucht oder Kreuzungszucht angestrebt.

    Bei den Selektionsmerkmalen werden folgende Kriterien berücksichtigt:

    • Abstammung
    • Exterieur (äußere Erscheinung) und Interieur (innere Eigenschaften)

    Die nachzuweisende Abstammung ist Voraussetzung, um in die entsprechenden Zuchtbücher aufgenommen zu werden. Die Beurteilung des Interieurs fließt in die Exterieurbeurteilung mit ein. Die äußere Erscheinung wird nach folgendem Schema bewertet:

    • Rasse und Geschlechtstyp
    • Qualität des Körperbaus
    • Korrektheit des Ganges
    • Schub und Schwung des Ganges
    • Gesamteindruck und Entwicklung

    Bewertungskriterien: 100 Punkte - System

    1. Rasse und Geschlechtstyp
    2. Kopf
    3. Hals
    4. Vorhand (Vordergliedmaßen)
    5. Mittelhand (Sattellage)
    6. Hinterhand (Hintergliedmaßen)
    7. Gang, Korrektheit
    8. Schwung, Elastizität
    9. Raumgriff - Schub, Schritt, Trab, Galopp
    10. Gesamteindruck

    Die Bewertung erfolgt in ganzen und in halben Noten nach folgendem Bewertungsschlüssel:

    1. ausgezeichnet
    2. sehr gut
    3. gut
    4. ziemlich gut
    5. befriedigend
    6. ausreichend
    7. mangelhaft
    8. ziemlich schlecht
    9. schlecht
    10. sehr schlecht
    11. nicht bewertet

    Das Ergebnis der Bewertung wird als Gesamtnote ausgedrückt. Sie ist das arithmetische Mittel der einzelnen Teilnoten und wird auf eine Stelle hinter dem Komma berechnet. Die Bewertung kann durch eine Leistungsprüfung ( Lp ), bzw. die Gebrauchsprüfung (Gp) ergänzt werden. Zusätzlich wird von Zuchtpferden verlangt, dass sie gesund und fruchtbar sind. Zu berücksichtigen sind hier die allgemeine Gesundheit sowie Geschlechts- und Erbgesundheit. Die im Zuchtprogramm eingesetzten Ponys dürfen daher keine Erscheinungen zeigen, die ihre Zuchttauglichkeit beeinträchtigen (beispielsweise Kryptorchismus, Gebissfehler).

    Die Zuchtbücher werden nach Hengsten und Stuten getrennt in unterschiedlichen Abteilungen geführt.

    • Hengstbuch 1 (HB I)
    • Hengstbuch 2 (HB II)
    • Hauptstammbuch ( H )
    • Stutbuch ( S )
    • Vorbuch 1 ( V 1 )
    • Vorbuch 2 ( V 2 )

    Das Zuchtbuch ist in ein Hengstbuch 1 und ein Hengstbuch 2 unterteilt. Grundvoraussetzung für die Eintragung in eines der beiden Hengstbücher ist bis auf einige rassespezifische Ausnahmen der Nachweis von 4 Generationen einer anerkannten Abstammung.

    Die Mutter muss im Hauptstammbuch eingetragen sein.

    Hengstbuch 1:

    Hengste gelten als gekört und werden in das Hengstbuch 1 eingetragen, wenn sie nach den in 3.1. angegebenen Teilkriterien in keinem Merkmal schlechter als 6 und in der Gesamtnote nicht schlechter als 7,0 benotet wurden.

    Hengstbuch 2:

    Auf schriftlichen Antrag des Besitzers werden Hengste in das Hengstbuch 2 eingetragen, die die Mindestanforderungen der EU Richtlinien erfüllen, jedoch nicht in das Hengstbuch 1 eingetragen werden können. Ihre Nachkommen können nur in das Vorbuch 2 eingetragen werden.

    Die Körung ist eine Beurteilung der Hengste, die bei der Erstvorstellung im dritten Lebensjahr stehen müssen. Körordnung (siehe Anhang) In Ausnahmefällen sind Einzelkörungen zulässig.

    Hengste, welche dreimal in Folge von der Körkommission des L.Z.K.P.S. gekört wurden, können für 5 Jahre gekört werden, müssen aber jedes Jahr auf einer offiziellen Veranstaltung des Zuchtverbandes vorgestellt werden.

    Hengste, welche aufgrund ihrer Nachzucht als besonders wertvoll einzustufen sind, können auf Lebenszeit gekört werden, müssen aber auch jedes Jahr anlässlich einer offiziellen Veranstaltung des L.Z.K.P.S. vorgestellt werden.

    Hengste werden von der Zucht ausgeschlossen, wenn ihre Nachkommen mehrheitlich gravierende Mängel aufweisen.

    Hengste werden in das Zuchtbuch des Verbandes nur dann eingetragen, wenn vor ihrem ersten Einsatz im Zuchtgebiet ein DNA-Test vorliegt.

    Hengste, die in einem anderen anerkannten Zuchtverband eingetragen sind, können vom L.Z.K.P.S. anerkannt werden, müssen aber anlässlich einer Körung vorgestellt werden.

    Die Eintragung ist beschränkt auf die Hengstbuchabteilung der eigenen Population. Über Art und Umfang der Einbeziehung von Hengsten anderer Zuchtpopulationen, die zur Erreichung der im Zuchtprogramm festgelegten Ziele förderlich sind, entscheidet der Vorstand des Zuchtverbandes.

    Die Bewertung der Stuten erfolgt auf zentralen Veranstaltungen. Die Teilnahme an der Stutenbenotung ist Voraussetzung für die Eintragung in das Stutbuch. Die Zulassung zur Stutenbenotung gilt für 3-jährige und ältere Stuten. Eine zweite Benotung im Alter von 4 Jahren ist möglich. Das Ergebnis der zuletzt durchgeführten Benotung ist maßgebend. Anrecht auf Abstammungspapiere haben nur Nachkommen von eingetragenen Stuten.

    Hauptstammbuch

    Eingetragen werden 3-jährige und ältere Stuten, für die die Abstammung von vier Generationen nachgewiesen werden muss. Die Mutter muss mindestens in das Stammbuch eingetragen sein. Die Stuten müssen in der Bewertung (Benotung) der äußeren Erscheinung in jedem der Teilkriterien mindestens die Wertnote 5,0 und in der Gesamtnote mindestens die Note 6,0 erreichen. Für Stuten mit einer Gesamtnote von 8,0 und mehr wird das Prädikat „Elite“ verliehen

    Stammbuch

    Eingetragen werden 3-jährige und ältere Stuten, für die die Abstammung über drei Generationen nachgewiesen werden muss. Die Mutter muss mindestens in das Vorbuch 1 eingetragen sein. Die Stuten müssen in der Bewertung mindestens die Gesamtnote 5,0 erreichen, wobei die Note 5,0 höchstens einmal in einem Teilkriterium unterschritten werden darf.

    Vorbuch 1

    Eingetragen werden 3-jährige und ältere Stuten mit einem Abstammungsnachweis einer anerkannten Züchtervereinigung. Die Stuten müssen die Gesamtnote 5,0 erreichen, wobei die Note 4,0 höchstens einmal in einem Teilkriterium unterschritten werden darf.

    Vorbuch 2

    Es werden Stuten eingetragen, die nicht in eines der vorstehenden Stutbücher eingetragen werden können. Diese Bestimmungen gelten bis auf einige rassespezifische Ausnahmen.

    Die Eintragungskommission für Hengste besteht aus den Mitgliedern der Körkommission. Stuten werden von der Zuchtkommission eingetragen.

    Kör- und Eintragungsentscheidungen sind zurückzunehmen, wenn eine Voraussetzung für ihre Erteilung nicht vorgelegen hat. Sie können widerrufen werden, wenn sie mit Auflagen verbunden sind und der Begünstigte diese nicht oder nicht fristgerecht erfüllt hat.

    Gegen die Kör- und Eintragungsentscheidung kann der Besitzer keinen Widerspruch einlegen.

    Die Eintragung in das Zuchtbuch wird auf dem Abstammungsnachweis vermerkt.


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